Praxis Osswald

Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Clearing

 § 27 Abs. 2 SGB VIII

Nach § 27 (2) SGB VIII kommt Clearing zum Einsatz, wenn sich eine Familie in einer chroni-schen oder akuten Krisensituation befindet, die sie nicht selbst bewältigen kann. Es wird am-bulant durchgeführt, wenn geklärt ist, dass keine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt. Es handelt sich um eine zeitintensive Hilfe, die lösungsorientiert an den vorhandenen Ressour-cen ansetzt. Dabei wird die Familie und ihre Mitglieder in Alltagssituationen begleitet. Ziel ist es, unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen die aktuelle Lebenssituation zu analysie-ren, individuelle Lösungen zu finden und konkrete Maßnahmen zu erarbeiten.