Praxis Osswald

Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

§ 35 SGB VIII

Diese ambulante Hilfe, wird im Regelfall außerhalb der Familie erbracht. Sie setzt dabei in der Lebenswelt der jungen Menschen an. Es gibt die Möglichkeit in bestimmten Fällen, diese Hilfe auf eine ambulante 24 Stunden Betreuung auszuweiten. Wenn die Hilfeplanung dies vorsieht, besteht ebenfalls die Möglichkeit diese Hilfe als Alternative zu Maßnahmen des Jugendstrafrechts zu gewähren. Diese ist besonders geeignet für Junge Menschen, die ausgegrenzt am Rande der Gesellschaft leben. Also sich den gängigen Instanzen wie der Familie, Schule und Ausbildungs- oder Berufswelt entzogen haben. Sowie für junge Menschen die wegen ihrem Entwicklungsstand und Unterstützungsbedarf der Anforderung des SGB II nicht entsprechen. Diese Hilfe hat das Ziel, die Persönlichkeit so zu stabilisieren, dass sie zur Regelung ihres Alltags sowie den gesellschaftlichen Anforderungen an die jungen Menschen zu befähigen.